In dem Verfahren mit Präzedenz-Charakter entschied das 9. US-Bundesgericht nun, dass Kaspersky Lab der Immunität entsprechend dem „Communications Decency Act“ unterliegt. Das Gericht wies die Klage des Unternehmens Zango ab, dass Kaspersky-Software bei den Zango-Kunden die Anwendung von herunterladbaren Programmen behindert.
Laut diesem Gerichtsurteil kann Kaspersky Lab nicht für die Produktion und Verteilung technischer Mittel haftbar gemacht werden, die die Software von Zango daran hinderte, Zugang zu einzelnen Rechnern zu erlangen. Kaspersky Lab stuft die Software von Zango als Malware (Spyware) ein und blockiert das Herunterladen der Software.
Zango verklagte Kaspersky Lab, um das Sicherheitsunternehmen zu zwingen, die Software von Zango als nicht gefährlich zu klassifizieren und die Sicherheitssoftware künftig daran zu hindern, die potenziell unerwünschte Software von Zango zu blockieren. In seinem Schlüsselurteil bestätigte das Bundesgericht das Urteil der niedrigeren Instanz, nach dem Kaspersky Lab als Hersteller eines “interaktiven Computerdienstes” gemäß dem “Communications Decency Act von 1996” einzustufen sei.
Das Gericht führte aus: “Kaspersky behauptet, dass die Software von Zango Adware ist, und möglicherweise Spyware. Diese wird oft auf einem Computer ohne Wissen oder Einverständnis seines Benutzers installiert. Die Software beobachtet verdeckt die Aktivitäten des Anwenders und setzt ihn dem Risiko aus, dass seine Passwörter oder weitere vertrauliche Informationen gestohlen werden […] Kaspersky steht daher mit seiner Sicherheitssoftware unter dem Rechtsprinzip des ‚Good Samaritan’ und genießt damit den Schutz des Helfers.“
Das Urteil schützt damit die Wahlfreiheit des Konsumenten, welche Software er auf seinem Computer installiert und welche Informationen er weitergibt. Ebenso in Schutz genommen sind alle Hersteller von Anti-Malware-Produkten, deren Lösungen Software auf Kundenrechnern identifizieren und kennzeichnen, die möglicherweise vom Anwender nicht gewollt ist und ihm Schaden zufügen kann.